KFZ-Versicherung
Ob KFZ-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko. Gemeinsam finden wir die KFZ-Versicherungen, die zu Ihnen und Ihrem Fahrzeug passen.
Ohne eine laufende KFZ-Haftpflichtversicherung ist es Ihnen nicht erlaubt, Ihr Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr Deutschlands zu nutzen – die KFZ-Haftpflicht gehört damit zu den wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland. Hinzu kommen die freiwillige Teilkasko und Vollkasko, die Ihren Versicherungsschutz ergänzen. Doch nicht jede KFZ-Versicherung ist gleich. Verschiedene Kosten sowie enthaltene Leistungen machen den Versicherungsvergleich zu einer notwendigen Maßnahme, um Ihr Fahrzeug kostengünstig und ideal abgesichert zu fahren.
Wir von B&S beraten Sie gerne zu der für Sie und Ihr Fahrzeug optimalen KFZ-Versicherung. Von KFZ-Haftpflicht, über Teilkasko, bis hin zur Vollkaskoversicherung unterstützen wir Sie bei der Auswahl Ihres neuen, günstigen Kfz-Versicherungs-Tarifs.
- Leistungsstarke Tarife zu günstigen Konditionen
- Schnelle Schadensregulierung
- Individuelle Zusatzoptionen (Rabattschutz, Schutzbrief, ...)
Tarife jetzt berechnen!
Schnell & einfach Tarife für Ihre neue Kfz-Versicherung vergleichen.
Was versichert eine KFZ-Haftpflichtversicherung?
Eine KFZ-Haftpflicht greift immer dann, wenn andere Personen oder Gegenstände durch Ihr Fahrzeug geschädigt werden. Sie übernimmt in diesen Fällen die Prüfung der Ansprüche, die der Geschädigte an Sie stellt sowie einen Teil der Kosten. Die Höhe der von der KFZ-Haftpflicht getragenen Kosten unterscheidet sich jedoch von Versicherung zu Versicherung, wodurch eine sorgfältige Recherche vor Vertragsschluss notwendig ist. Mit diesen Mindesthöhen können Sie bei einer KFZ-Versicherung rechnen:
- Personenschäden, die durch einen von Ihnen verursachten Unfall entstanden sind: 7,5 Millionen Euro
- Sachschäden an fremdem Eigentum: 1,12 Millionen Euro
- Vermögensschäden, denen weder ein Personen- noch Sachschaden vorausgeht: 50.000 Euro
Ihre persönlichen Ansprechpartner
Telefon: 02522 / 93800
Email: kfz@bs-oelde.de
Teilkasko und Vollkasko: Die Ergänzung zu Ihrer KFZ-Haftpflicht
Während die KFZ-Haftpflichtversicherung die durch Sie entstandenen Schäden Dritter übernimmt, greifen die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung bei Schäden an Ihrem eigenen Auto. Beide Kaskoversicherungen sind freiwillig und können jederzeit als zusätzliche Sicherheit zu Ihrem Versicherungsportfolio hinzugenommen werden.
Mehr Sicherheit Dank Teilkaskoversicherung
Teilkasko: Das bezahlt die Teilkasoversicherung
Eine Teilkaskoversicherung reicht in den meisten Fällen für Ihr Auto aus. Neben dem Basisschutz, der in jeder Teilkaskoversicherung enthalten ist, existieren auch erweiterte Leistungen, die je nach Tarif und Versicherung hinzugenommen werden können. Der erweiterte Schutz kann dann ganz nach Ihren Wünschen hinzugenommen werden.
- Basisschutz
- Erweiterte Tierschäden
- Erweiterte Elementarschäden
- Längere Neuwertentschädigung
- Marderbiss und Folgeschäden
- Grobe Fahrlässigkeit
- Erweiterter Schutz
- Wildunfall
- Diebstahl, Raub
- Elementarschäden
- Brand, Kurzschluss, Explosion
- Glassschaden
Rundum sorglos durch die Vollkaskoversicherung
Vollkasko: Dann greift die Vollkaskoversicherung
Eine Vollkasko Versicherung bietet sich vor allem für Neuwagen und besonders teure Fahrzeugmodelle an. Zwar beinhaltet die Autoversicherung mithilfe der Vollkasko mehr Schadensfälle, jedoch existieren auch hier sowohl der immer enthaltene Basisschutz sowie die erweiterten Leistungen je nach Tarif und Versicherung.
- Basisschutz
- Erweiterte Tierschäden
- Erweiterte Elementarschäden
- Längere Neuwertentschädigung
- Marderbiss und Folgeschäden
- Grobe Fahrlässigkeit
- GAP-Deckung
- Rabattschutz
- Erweiterter Schutz
- Wildunfall
- Diebstahl, Raub
- Elementarschäden
- Brand, Kurzschluss, Explosion
- Glassschaden
- Selbstverursachte Schäden
- Vandalismus
- Unfallflucht
Schadenfreiheitsklasse: Was bedeutet das?
Durch eine KFZ-Versicherung werden Sie mit der Schadensfreiheitsklasse, auch SF-Klasse genannt, in Kontakt kommen. Die SF-Klasse wird nach Ihren unfallfreien Versicherungsjahren berechnet und senkt bei steigender Klasse die Kosten Ihrer KFZ-Versicherung. Fahren Sie bereits 19 Jahre unfallfrei, so befinden Sie sich in der Schadensfreiheitsklasse 19. Ihre aktuelle SF-Klasse finden Sie in Ihrer aktuellen Beitragsrechnung.
Schadenfreiheitsklassen verfallen nicht. Sollten Sie einige Jahre ohne zugelassenes Fahrzeug verbracht haben, berücksichtigen die meisten KFZ-Versicherer bei der Zulassung eines Autos Ihre letzte Einstufung. Achten Sie bei der Wahl Ihrer KFZ-Versicherung also unbedingt darauf, dass Ihre Schadensfreiheitsklasse übernommen wird - andernfalls entstehen hohe Mehrkosten.
Weitere Fragen zu KFZ-Versicherungen
Ob Kündigungsfristen, Leistungen oder Preise - Versicherungen für Ihr Auto bergen viele Fragen und Unklarheiten. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Wann kann eine KFZ-Haftpflicht gekündigt werden?
Welche Leistungen sollte eine gute KFZ-Versicherung haben?
Welche Leistungen sollte eine gute KFZ-Versicherung haben?
- KFZ-Haftpflicht
- Kaskoversicherungen: Teilkasko und Vollkasko
- Insassenunfallversicherung
- Schutzbrief
- Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Wir von B&S Oelde
sind für Sie da
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail zu Ihren Fragen und Anliegen rund um Versicherungen. Kontaktieren Sie uns jetzt!
B & S Gesellschaft für die Vermittlung von Versicherungen und Fdl. mbH
Ennigerloher Str. 86
59302 Oelde
Telefon: 02522 9380-0
Telefax: 02522 9380-29
Email: info(at)bs-oelde.de
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 9:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 – 17:00 Uhr