Fahrzeug- versicherungen

Mit der richtigen Fahrzeugversicherung PKW, Motorrad & Co. finanziell absichern.

PKW Versicherung

Wer sich ein Auto zulegt, muss die gesetzlich verpflichtende KFZ-Haftpflichtversicherung bedenken. Darüber hinaus entscheiden Sie über Zusatzversicherungen wie die Teil- oder Vollkasko, die Sie bei weiteren Schäden finanziell absichern.

Motorrad Versicherung

Auch als Motorradfahrer ist die Haftpflichtversicherung verpflichtend. Um Ihr Motorrad darüber hinaus gegen Diebstahl, Hagel, Brand, eigene Schäden & Co. versichern zu lassen, empfiehlt sich zusätzlich die Teil- oder Vollkaskoversicherung.

Wohnmobil Versicherung

Auch bei Wohnmobilen gilt: Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht ist Pflicht. Damit Sie jederzeit durchstarten können, sichern Sie Zusatzversicherung wie die Teil- oder Vollkasko gegen weitere Schäden wie Einbruch, Diebstahl, Hagel oder eigene Schäden ab.

E-Bike & Scooter

E-Bikes & Scooter liegen im Trend: Mit Motorunterstützung fahren Sie auch dann, wenn Sie gar nicht selbst treten. Diese Eigenschaft lässt auch hier die KFZ-Haftpflicht erforderlich werden. Weitere Versicherungen sind für Sie jedoch freiwillig.

Wir beraten Sie gerne!

Pedelec

Das “Pedal Electric Cycle” lässt sich in zwei Kategorien aufteilen. Während das gewöhnliche Pedelec als Elektrofahrrad gilt und keine KFZ-Haftpflicht benötigt, sieht dies bei einem S-Pedelec anders aus. Wann Sie welche Versicherung benötigen, erfahren Sie hier.

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Ihre Fahrzeug- versicherungen

Unser Ziel ist Ihre Zufriedenheit. Deshalb beraten wir Sie persönlich und individuell – immer angepasst an Ihre Lebenssituation.

Fahrzeuge gehören in den verschiedensten Ausführungen zu unserem Leben dazu. Ob PKW, Motorrad, Wohnmobil, E-Bike oder S-Pedelec: Sie alle verbindet die Pflicht zum Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung. Wer sein Fahrzeug darüber hinaus gegen weitere Schäden finanziell absichern möchte, sollte auf die Zusatzversicherungen Teil- oder Vollkasko zurückgreifen. Während die Teilkaskoversicherung Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch erstattet, versichert die Vollkasko zusätzlich auch selbst verursachte Schäden am eigenen Gefährt sowie Vandalismusschäden. Im Versicherungs-Jungle behalten wir die verschiedenen Varianten und Vorteile jeder einzelnen Versicherung für Sie im Blick und finden so die passende Lösung für Sie und Ihr Fahrzeug.

Als Versicherungsmakler beraten wir Sie objektiv, professionell und neutral. Mit einem starken Team, Sensibilität und Expertise erstellen wir dabei ein maßgeschneidertes Anlage- und Absicherungskonzept, abgestimmt auf Ihre Ziele, Wünsche und Lebensumstände. Unsere Expertinnen und Experten von B&S beraten Sie jederzeit gerne, individuell und kostenfrei.

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Telefon: 02522 / 93800
Email: kfz@bs-oelde.de

Erstinformation KFZ-Versicherungen

Hier können Sie die Erstinformation herunterladen. 

 

Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht

1. Name, Anschrift und Kontaktdaten: B&S Gesellschaft für die Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen mbH Geschäftsführung: Bernd Lütke-Dörhoff, Helmut Heimann Ennigerloher Str. 86 59302 Oelde Tel.: 02522 9380-0 E-Mail: info@bs-oelde.de

2. Tätigkeitsart:

Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung. (GewO) Immobiliardarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung. (GewO)

3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:

Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-S5E0-59I9H-94 Vermittlerregisternummer Immobiliardarlehensvermittlung: D-W-156-57DM-30 Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29 10178 Berlin Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 Euro/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 Euro/Anruf) www.vermittlerregister.info

4. Erlaubnisbehörde:

Versicherungsvermittlung: Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, Sentmaringer Weg 61, 48151 Münster

5. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%:

Die B&S Gesellschaft für die Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen mbH hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an der B&S Gesellschaft für die Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen mbH.

6. Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Fax: 030 20458931 Internet: www.pkv-ombudsmann.de Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt Tel.: 069 / 23 88 19 07 Fax: 069 / 70 90 90 99 01 Internet: www.bundesbank.de/de/service/schlichtungsstelle

7. Beratung bei der Versicherungsvermittlung:

Im Zuge der Vermittlung bietet die B&S Gesellschaft für die Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen mbH eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.

8. Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler:

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als: – konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als – in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als – Kombination aus beidem. Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

9. Leistungsentgelt / Kosten bei der Immobiliardarlehensvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber. Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehenssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sog. ESIS-Merkblatt mitgeteilt, welches Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Es können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Hier können Sie die Erstinformation herunterladen.